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Jung- bzw. Erstwählerbrief

20. Januar 2024

Jung- bzw. Erstwählerbrief

Meine Wahlkampagne ist nun ausgearbeitet: Im Rahmen des Budgets fließt der größte Batzen in meinen Jung- und Erstwählerbrief. Paragraf 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz erlaubt es allen Kandidierenden, von den Meldeämtern Adressen zu beziehen, um Wahlberechtigten einen Brief zu schreiben. Aber nur von den ‚Erstwählern‘, also den Unionsbürgern, die zum ersten Mal bei einer EU-Wahl stimmberechtigt sind. Oder von den ‚Seniorenwählern‘, also denen, die am Wahltag 65 Jahre oder älter sind. Keine Ahnung, warum gerade von diesen Altersgruppen. Was ist mit den Mittelalten dazwischen? Brauchen die weniger Infos? Sollen die arbeiten gehen und nicht durch Politik abgelenkt werden? Irgendwas wird der Staat sich schon dabei gedacht haben. Jedenfalls nutze ich die Chance, um im Rahmen meines Budgets einigen Erstwählern einen Brief zu schreiben, um ihnen die EU und die FDP-Politik zu erklären. Hier ist er!


In dem Brief betone ich zunächst, wie wichtig die EU für den Frieden ist [1]. Dann erläutere ich meine politischen Positionen in ausgewählten Politikfeldern. Zuletzt weise ich darauf hin, dass auch EU-Abgeordnete während ihrer Mandatszeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.


Das Europäische Parlament tut viel, um die Sichtbarkeit für seine Aktivitäten zu fördern, z.B. über das Portal „Was tut Europa für mich?“ Trotzdem ist es vielen Menschen noch kaum bekannt, daher ist es meiner Meinung nach in einer EU-Wahlkampagne nötig, ein paar Grundlagen zu erklären. Das ist ein Unterschied zu einem Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlkampf. Über Plakate geht das nicht, über einen Erstwählerbrief schon.


Die Jüngeren sind nicht zuletzt deshalb meine Zielgruppe, weil ja erstmals in einigen EU-Ländern das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde. In Deutschland, Österreich, Belgien, Malta dürfen 16-17jährige schon wählen, in Griechenland wurde das Wahlalter auf 17 gesenkt. [1] Mal sehen, wann dieser Flickenteppich beseitigt wird und andere Länder nachziehen werden. Interessant ist auch, dass die rund 280 000 jungen Belgier, die zum Zeitpunkt der Wahl 16 oder 17 Jahre alt sein werden, zwar die Möglichkeit haben, bei der Europawahl im kommenden Jahr an die Urne zu gehen. Doch anders als volljährige Bürger, die automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen sie sich im Vorfeld extra registrieren lassen. Ein solches „Wahlrecht durch Eintragung“ macht aus verschiedenen Gründen Sinn.


PS: Der Rest meines Wahlkampfbudgets fließt in Plakate, Give-Aways und Schulungen/Trainings.

 

[1] https://learning-corner.learning.europa.eu/history-european-union/2010-2019/2012/eu-nobel_de

 

[2] https://de.euronews.com/my-europe/2023/06/12/wahlen-ab-16-in-funf-staaten-bei-nachster-europawahl



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